Begleitung von Erbengemeinschaften beim Hausverkauf
Mehrere Erben an verschiedenen Orten, ein Haus in Vorpommern. Wir strukturieren den Verkauf und halten alle Beteiligten auf demselben Stand.
Begleitung von Erbengemeinschaften beim Hausverkauf
Wer ein Haus in Vorpommern erbt und selbst in Hamburg, Berlin oder anderswo wohnt, steht vor zwei Problemen gleichzeitig: der Entfernung und der Abstimmung mit den übrigen Erben. Ein Nachlassgrundstück gehört der Erbengemeinschaft gemeinsam, und für den Verkauf müssen in der Regel alle Miterben mitwirken. Das verlangt einen geordneten Ablauf, in dem jeder dieselben Informationen zur selben Zeit bekommt. Genau das organisieren wir: eine Ansprechstelle, ein Informationsstand, eine Dokumentation. Wir treten dabei nicht als Vertreter einzelner Erben auf, sondern arbeiten für die Gemeinschaft als Ganzes. Rechtsfragen zur Erbfolge, zu Pflichtteilen oder zur Auseinandersetzung beantworten wir nicht; dafür sind Notar und Rechtsanwalt zuständig, und wir sagen es deutlich, wenn ein Punkt dorthin gehört.
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme. Wir klären, wer zur Erbengemeinschaft gehört, ob ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt und ob die Erben bereits im Grundbuch eingetragen sind. Dann sehen wir uns das Haus an, prüfen Zustand und Unterlagen und ermitteln den Wert. Bei Reetdachhäusern erfolgt das durch die Inhaberin unseres Büros, die öffentlich bestellte Sachverständige für Reetdachbauweise ist. Häufig ist der Zustand geerbter Häuser über Jahre niemandem genau bekannt, weil die Erblasser zuletzt nur noch Teile des Hauses genutzt haben. Wir dokumentieren den Befund mit Fotos und einer nüchternen Beschreibung, damit alle Miterben denselben Eindruck haben, auch die, die das Haus seit Jahren nicht gesehen haben. Auf dieser Grundlage lässt sich über den Preis sprechen, ohne dass Vermutungen die Diskussion bestimmen.
Für die Vermarktung gilt dasselbe wie bei anderen Bestandsimmobilien: Unterlagen zuerst, dann Exposé, dann Besichtigungen. Termine und Rückmeldungen fassen wir für alle Miterben zusammen, damit die Entscheidung über ein Angebot gemeinsam getroffen werden kann. Besichtigungen führen wir auf Wunsch per Video durch, für Kaufinteressenten ebenso wie für Sie selbst: So können Sie das Haus, seinen Zustand und die einzelnen Räume ansehen, ohne anzureisen. Für den Notartermin müssen alle Miterben mitwirken, entweder persönlich oder über eine Vollmacht; wie das im Einzelfall geregelt wird, klären Sie mit dem Notar, wir bereiten den Termin vor und begleiten ihn. Liegt der Verkaufspreis unter 150.000 Euro, berechnen wir Erbengemeinschaften keine Maklerprovision. Bei höheren Verkaufspreisen besprechen wir die Konditionen vor Auftragserteilung, sodass jeder Miterbe weiß, was auf die Gemeinschaft zukommt.
So läuft Begleitung von Erbengemeinschaften beim Hausverkauf ab
Erstgespräch mit einem Ansprechpartner
Ein Miterbe schildert uns die Situation: Objekt, Zahl der Beteiligten, Stand der Erbschaftsangelegenheiten. Wir sagen, welche Unterlagen fehlen und wie wir vorgehen würden.
Klärung der Eigentumslage
Wir prüfen anhand von Grundbuchauszug, Erbschein oder Testament, wer verfügungsberechtigt ist. Ist die Grundbuchberichtigung offen, verweisen wir an den Notar.
Besichtigung und Wertermittlung
Wir nehmen das Haus auf, dokumentieren den Zustand mit Fotos und ermitteln den Wert. Bei Reetdachhäusern geschieht das durch unsere öffentlich bestellte Sachverständige.
Abstimmung in der Erbengemeinschaft
Alle Miterben erhalten denselben Informationsstand, auf Wunsch in einer gemeinsamen Videokonferenz. Erst wenn Einigkeit über den Preis besteht, gehen wir an den Markt.
Vermarktung und Videobesichtigungen
Wir inserieren, prüfen Anfragen und führen Besichtigungen durch – vor Ort oder per Video. Rückmeldungen fassen wir für alle Beteiligten zusammen.
Notartermin und Übergabe
Nach Prüfung der Finanzierung bereiten wir die Beurkundung vor und begleiten sie. Die Hausübergabe protokollieren wir mit Zählerständen und Schlüsseln.
Fragen zu Begleitung von Erbengemeinschaften beim Hausverkauf
Liegt der Verkaufspreis unter 150.000 Euro, berechnen wir Erbengemeinschaften keine Maklerprovision. Oberhalb dieses Betrages vereinbaren wir die Konditionen vor Auftragserteilung schriftlich, sodass alle Miterben die Kostenfolgen kennen, bevor etwas beauftragt wird.
Ein Nachlassgrundstück steht der Erbengemeinschaft gemeinschaftlich zu; über den Verkauf wird in der Regel gemeinschaftlich verfügt. Für den Notartermin können sich Miterben nach Absprache mit dem Notar vertreten lassen. Wie das in Ihrem Fall geregelt wird, klären Sie mit Notar oder Rechtsanwalt – wir richten den Ablauf danach aus.
Besichtigungen führen wir per Video durch, sowohl für Sie als auch für Kaufinteressenten. Unterlagen tauschen wir digital aus, Abstimmungen laufen telefonisch oder in Videokonferenzen mit mehreren Beteiligten. Eine Anreise ist im Wesentlichen für den Notartermin relevant, und auch dafür gibt es Vertretungsmöglichkeiten.
Viele geerbte Häuser sind noch vollständig eingerichtet. Wir sagen Ihnen, ob eine Räumung vor dem Verkauf sinnvoll ist oder ob das Haus im vorhandenen Zustand angeboten werden sollte. Die Entscheidung liegt bei der Erbengemeinschaft; wir nennen Ihnen die Auswirkungen auf Vermarktung und Preis.
Nein. Steuerliche Fragen beantwortet Ihr Steuerberater, rechtliche Fragen zur Erbauseinandersetzung ein Rechtsanwalt oder Notar. Unsere Leistung beschränkt sich auf Bewertung, Vermarktung und Abwicklung des Verkaufs.
Sprechen wir darüber
Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen — wir beraten Sie zu Begleitung von Erbengemeinschaften beim Hausverkauf.
Jetzt Kontakt aufnehmen